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NEIN zum grenzenlosen Radfahren im Wald! JA zur Öffnung der Forststraßen!

 

Wien, 25. November 2015: Die Naturfreunde Österreich stehen für den Schutz des Waldes und für ein freundschaftliches, respektvolles Miteinander der unterschiedlichen Nutzergruppen, wie Wanderer und Wanderinnen, RadfahrerInnen und WaldarbeiterInnen. Sie wehren sich gegen wiederholte Unterstellungen, dass sie für das grenzenlose Radfahren im Wald eintreten. Die Naturfreunde fordern hingegen die Öffnung der Forststraßen und damit im Zusammenhang stehende klare gesetzliche Regelungen!

Schon jetzt benutzen 70 % der RadfahrerInnen ausschließlich Forststraßen und machen sich damit bis auf wenige Ausnahmen (gekennzeichnete Mountainbikerouten) nach der derzeitigen Gesetzeslage strafbar. Die Naturfreunde fordern deshalb die Legalisierung und Entkriminalisierung von RadfahrerInnen, die sich auf Forststraßen bewegen.

 

Die Forderungen der Naturfreunde für eine nachhaltige gesetzliche Regelung:

  • Erweiterung des § 33 Absatz 1 des Forstgesetzes in Bezug auf Radfahren
  • Vorrangregelung für Wanderer (Straßenverkehrsordnung)
  • Haftungsanpassung in § 176 Absatz 4 des Forstgesetzes
  • Anpassung der forstliche Kennzeichnungsverordnung

 

Bewegung in freier Natur ist ein unverzichtbares, individuelles und gesellschaftliches Bedürfnis. Neben dem positiven Einfluss gemeinsamer Freizeitaktivitäten auf unser soziales Wohlbefinden finden wir darin Ruhe, Erholung und Ausgleich für Körper, Geist und Seele. Radfahren ist eine gesundheitsfördernde Ausdauersportart, mit der man sich naturnahe und ökologisch fortbewegt. RadfahrerInnen sind Erholungssuchende wie SpaziergängerInnen, Nordic-WalkerInnen, LäuferInnen, Wanderer und Wanderinnen, Kletterer und Kletterinnen, SchwammerlsucherInnen und SkitourengeherInnen.

 

Die aktuelle gesetzliche Situation führt auch zu einem großen Wettbewerbsnachteil für den österreichischen Tourismus. Viele Bikegäste aus dem In- und Ausland verliert Österreichs Tourismuswirtschaft an die Nachbarländer Schweiz, Italien und Deutschland, weil dort das Radfahren im Wald erlaubt ist.

 

Ein wesentlicher Bestandteil für ein umweltverträgliches und gemeinsames Miteinander sind die Fair-Play-Regeln für RadfahrerInnen. Diese werden derzeit von den Naturfreunden in Zusammenarbeit mit anderen in Österreich führenden Sport- und Radverbänden formuliert.

 

Bitte unterstützen auch Sie die Unterschriftenaktion der Naturfreunde Österreich für die Öffnung der Forststraßen: www.naturfreunde.at/freie-fahrt

Ein wesentlicher Bestandteil für ein respektvolles Miteinander zwischen WanderInnen und RadfahrerInnen sind die Fair-Play-Regeln, die derzeit gemeinsam mit führenden Sport- und Radverbänden formuliert werden.
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