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Öffnung der Forststraßen für Biker: faires Miteinander und Schutz des Waldes sind Voraussetzung!

 

Wien, 7. August 2015: Seit der Bekanntmachung der Forderung der Naturfreunde Österreich „Freie Fahrt für BikerInnen auf Forststraßen“ am 24. April 2015 hat sich viel getan. Auf der einen Seite werden die BefürworterInnen dieser Kampagne immer mehr (siehe www.naturfreunde.at/freie-fahrt), auf der anderen Seite wehren sich die WaldbesitzerInnen mit allen Mitteln. Es werden viele Ängste geschürt, die jedoch einer sachlichen Grundlage entbehren.

 

Mag. Andreas Schieder, Vorsitzender der Naturfreunde Österreich, stellt daher klar: „Die Naturfreunde setzen sich für eine Öffnung der Forststraßen ein. Neben Jägerinnen/Jägern, Försterinnen/Förstern, Wandernden, Waldarbeitern und den dazugehörigen schweren Holzbringungsfahrzeugen stören zusätzliche RadfahrerInnen weder das Wild noch andere Nutzergruppen. Wir distanzieren uns von querfeldein fahrenden Bikerinnen und Bikern sowie von jeglichem rücksichtslosen Verhalten im Wald. Die Fair-Play-Regeln für RadfahrerInnen  sind in unseren Ausbildungen fix verankert und bilden den Grundstein einer jeden Naturfreunde-Radtour! Eine generelle Öffnung der Wälder für RadfahrerInnen unterstützen wir dezidiert nicht.“

 

Zugang zur Natur nicht verhindern!

Die Naturfreunde wissen natürlich, dass der Wald auch Arbeitsplatz ist; sie sind aber überzeugt, dass RadfahrerInnen Waldarbeiten bzw. die Holzbringung nicht stören. Bei Holzarbeiten und anderen Arbeiten auf Forststraßen werden diese ohnehin gesperrt – wie auch jetzt schon für Wandernde. Klare Regelungen verhindern somit eine Störung. In Bayern funktioniert das reibungslos.

 

Die Naturfreunde bekennen sich dazu, dass der Bevölkerung der Zugang zur Natur nicht verwehrt werden darf. Gleichzeitig respektieren sie das Eigentum anderer. Gerade die österreichische Rechtsordnung kennt jedoch eine Vielzahl von Gesetzen, die für Wälder Eigentumsbeschränkungen vorsehen: beispielsweise Bundes- und Landesstraßengesetze,  Bauordnungen, Raumordnungsgesetze, Forstgesetz, Wasserrechtsgesetz, Starkstrom-wegegesetz,  Naturschutz- und Tourismusgesetze. Wälder unterliegen also aufgrund des öffentlichen Interesses zu Recht vielen Beschränkungen und können daher nicht mit persönlichem Eigentum wie Haus, Wohnung oder Garten verglichen werden.

 

Haftung wie für Wandernde

Bezüglich der Haftung streben die Naturfreunde Österreich eine ausgewogene und gerechte Haftungsregelung für GrundeigentümerInnen, Wandernde und RadfahrerInnen an. Umsetz-bar wäre das mit einer Haftungsanpassung im § 176 Abs. 4 des Forstgesetzes. Für WaldeigentümerInnen bzw. ForststraßenhalterInnen würde sich gegenüber der derzeitigen Rechtslage keine Änderung ergeben. Für sie gilt weiterhin die eingeschränkte Wegehalter-haftung, sie haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Beweislast würde bei den Mountainbikerinnen und -bikern liegen. Das wäre eine sehr saubere rechtliche Lösung und würde den WaldeigentümerInnen bzw. ForststraßenhalterInnen keinerlei Nachteile bringen.

 

Vorrang für Wandernde nötig

In die Straßenverkehrsordnung sind für den Begegnungsverkehr zwischen Wandernden und RadfahrerInnen eindeutige Vorrangregeln für Wandernde einzuarbeiten.

 

Nicht nur vertragliche Lösungen

Ausschließlich auf vertragliche Lösungen zu setzen, um das Radfahrnetzwerk zu erweitern, erachten die Naturfreunde als nicht zielführend. Denn wenn nur eine/ein Grundstücksbesitzerin/-besitzer den Vertrag mit der Gemeinde oder dem Tourismusverband kündigt, wäre ein ganzes Mountainbike-Netzwerk in Gefahr. Außerdem sind vertragliche Lösungen extrem kostspielig. Die Jahresgebühr für einen Meter Mountainbike-Strecke beträgt zwischen 30 und 40 Eurocent. Ein Kilometer kostet demnach 300 bis 400 Euro! Solche Summen sind für viele Gemeinden nicht bezahlbar, besonders in jenen, die den Tourismus nicht als Haupteinnahmequelle haben.

 

Die Naturfreunde stehen für den Schutz des Waldes und wollen - wie auch vom Forstverein gefordert - Sicherheit im Wald für alle. Durch die Freigabe der Forststraßen für RadfahrerInnen wäre dieses Anliegen nicht gefährdet. Denn Forststraßen sind breit genug, um ein freundschaftliches, respektvolles Miteinander aller BenutzerInnen zu ermöglichen!

 

Bitte unterstützen auch Sie die Unterschriftenaktion der Naturfreunde Österreich für die Öffnung der Forststraßen: www.naturfreunde.at/freie-fahrt

Forststraßen sind breit genug, um ein freundschaftliches, respektvolles Miteinander von Wandernden und RadfahrerInnen zu ermöglichen!
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